Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der E. Esslinger GmbH & Co. KG

1. Allgemeines
Allen unseren gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen von Kunden erkennen wir nur an, wenn ihre Geltung in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt wird.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise gelten für die zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Rohstoffkosten (Preise für Säge- und Hobelspäne). Sofern der Preis für Säge und Hobelspäne die zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Preise für Säge- und Hobelspäne um mehr als 10% übersteigt, werden die Vertragspartner in Verhandlung treten, um einen neuen Preis für Holzpellets zu vereinbaren. Festpreise gelten nur bis zum vertraglichen Liefertermin als fest vereinbart. Ist kein Festpreis vereinbart und liegt zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so sind wir berechtigt, die zum Ausgleich einer zwischenzeitlich etwa erfolgten Kostensteigerung bei Material, Rohstoff und Herstellungskosten sowie Löhnen und Gehältern erforderlichen Preise zu berechnen. Bei Verbrauchern gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise dann als vereinbart, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen.

3. Lieferzeit
Vereinbarte Lieferungen gelten nicht als Festtermine. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Lieferungs- und Leistungsverzögerung, die durch Ereignisse bedingt sind, die von uns nicht zu vertreten sind (z. B. Krieg, Streik, höhere Gewalt, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von Behörden, etc.) entbinden uns für die Dauer und im Umfang der Behinderung von unserer Verpflichtung zur Lieferung und Leistung. Werden Aufträge auf Abruf nicht innerhalb Abruffrist abgerufen, so sind wir wahlweise berechtigt, entweder auf sofortiger Abnahme zu bestehen oder sofort vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt für Abrufaufträge ohne besonders vereinbarte Abruffrist, wenn seit Auftragsbestätigung vier Monate ohne Abruf verstrichen sind. Die Lieferung vorrätiger Ware erfolgt, sobald es die Versandmöglichkeit bei geordneten Geschäftsgang erlaubt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten wenn die Ware bei Lieferung ab Versandort vor Fristablauf abgesandt oder bei vereinbarter Abholung seitens des Käufers durch den Verkäufer bereitgestellt ist. Dies gilt nicht bei vereinbarten Lieferterminen.

4. Gewährleistung
Offensichtliche Sachmängel, Montagemängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware bzw. nach Durchführung der Leistung schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel und des Lagerortes zu beanstanden. Die Reklamation solcher Mängel hat in jedem Fall vor Verwendung bzw. Be- oder Verarbeitung der Ware zu erfolgen. Im Falle eines Mangels kann der Auftraggeber nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Schlägt die Nachbesserung zweifach oder die Nachlieferung fehl, so kann der Besteller mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Gesetzliche Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Minderung wegen unerheblichen Abweichungen in Beschaffenheit oder Menge ist ausgeschlossen. Probesendungen unterliegen keiner Bemängelung.

5. Haftung
Wir haften unbeschränkt nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer Kardinalpflicht, die zur Durchführung des Vertrages wesentlich ist. Unsere Haftung ist - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit - beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und auf die zum Zeitpunkt des Schadenseintritts bestehende Betriebshaftpflichtversicherungssumme. Sollte der Kunde eine höhere Haftungssumme wünschen, so werden wir nach Aufforderung und auf Kosten des Käufers eine entsprechende Versicherung abschließen. Diese Haftungsbeschränkung gilt für Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

6. Zahlungsbedingungen
Zahlung ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig, falls nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche aus anderen Geschäften des Käufers ist nicht statthaft. Auch die Aufrechnung mit Gegenforderungen irgendwelcher Art bedarf unseres schriftlichen Einverständnisses. Ab Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB.

7. Spielraum in der Menge
Mengenbezeichnungen wie >zirka<, >etwa<, >rund< und ähnliche berechtigen die E. Esslinger GmbH & Co. KG bis zu 20% mehr oder weniger als die vereinbarte Menge zu liefern. Wenn in dem Abschluß die Menge durch die Bezeichnung >von…bis…< ausgedrückt ist, ist die E. Esslinger GmbH & Co. KG nur zur Lieferung der Mindestmenge verpflichtet, dagegen auch zur Lieferung bis zur vorgesehenen Höchstmenge berechtigt. Die Ausdrücke >zirka<, >etwa< oder ähnliche in Verbindung mit der Bezeichnung >von…bis…< bleiben unberücksichtigt. Es gelten ausschließlich die gemessenen Wiegungen der E. Esslinger GmbH & Co. KG.

8. Allgemeine Kreditwürdigkeit
Bei Vertragsabschluß wird die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Ergeben sich gegen diese Annahme späterhin auf Grund nachweisbarer Tatsachen (z.B. Scheck- oder Wechselproteste, Nichtgewährung einer beantragten Kreditversicherungssumme) begründete Bedenken steht dem Verkäufer das Recht zu, Leistung Zug um Zug oder Sicherstellung innerhalb einer Woche vom Käufer zu verlangen und für den Fall, dass der Käufer diesem Verlangen nicht nachkommt, anzudrohen, dass er nunmehr ohne weiteres vom Vertrag zurücktrete.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von EU- oder UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2) Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an dem E. Esslinger GmbH & Co. KG seinen Sitz hat zuständig, sofern nicht für die Streitigkeiten ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.